Ergebnisse der Gülleversuche am Spitalhof

Mitarbeiter Sekretariat (m / w / d)
5. August 2024

300724 Allg. Bauernblatt – Gülleergebnisse vom Spitalhof

Beitrag ARD-Mediathek

Viele Landwirte im Allgäu können aufatmen:

Sie dürfen weiterhin mit herkömmlicher Technik Rinder-Gülle auf ihren Feldern ausbringen. Viele vor allem kleinere Betriebe hatten auf diese Entscheidung der Staatsregierung gehofft, weil sie um ihre Existenz fürchteten. Am Dienstagvormittag dann kam die erleichternde Nachricht von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU). „Der Breitverteiler ist gerettet“, kommentierte der stellvertretende Vorsitzende der Freie-Wähler-Landtagsfraktion, Bernhard Pohl.

Warum bedeutet vielen Landwirten aus dem Allgäu diese Entscheidung so viel? Ab Februar 2025 hätten sie ihre Felder nicht mehr mit der herkömmlichen Technik düngen dürfen. Also per Breitverteiler. Das ist ein Fass auf einem Anhänger, aus dem hinten fächerförmig die Gülle auf das Feld geschleudert wird. Stattdessen hätten sie nur noch eine neuere Technik anwenden dürfen. Dabei wird Gülle über Schläuche direkt auf oder in den Boden gebracht. So ist es gesetzlich in der Deutschen Düngeverordnung geregelt. Aufgrund der hohen Kosten für solches Gerät sahen viele Betriebe aus der Region ihr Unternehmen bedroht. 

Diese neue Technik war deshalb per Gesetz vorgeschrieben worden, damit weniger des umweltschädlichen Gases Ammoniak in die Atmosphäre gerät. Das soll der Fall sein, wenn die Gülle über einen Schlauch direkt auf oder in den Boden gebracht wird. Durch monatelange Versuche am Spitalhof in Kempten allerdings (wir berichteten), dem Bildungs- und Versuchszentrum der Bayerischen Staatsgüter, ist nun herausgefunden worden, dass Gülle ebenfalls emissionsarm per Breitverteiler ausgebracht werden kann. Und zwar dann, wenn sie einen bestimmten Anteil an Trockensubstanz nicht überschreitet. Damit sind feste Anteile gemeint, etwa der Kot von Kühen. So ist nun festgelegt worden, dass dieser Anteil in der Gülle maximal 4,6 Prozent betragen darf. Das ist Voraussetzung dafür, den Breitverteiler weiter nutzen zu können. Ist der Wert höher, müssen Landwirte die Gülle mit Wasser verdünnen.

Den Anteil der Trockensubstanz von 4,6 Prozent einzuhalten, sei im Vergleich zur Anschaffung neuer, teurer Technik ein Klacks, sagt Elmar Karg, Vorsitzender des Milchwirtschaftlichen Vereins Bayern, dem der Spitalhof gehört. Es gebe Messinstrumente, die den Anteil messen könnten, vergleichbar mit der Handpumpe, mit der Autofahrer innerhalb von Sekunden selbst den Frostschutz im Kühlwasser kontrollieren können. Ob diese Methode genau genug sei, werde sich noch zeigen. Es gebe auch die Möglichkeit, eine Gülleprobe ins Labor zu schicken. Bisher habe man nach drei Tagen das Ergebnis. Jetzt werden überlegt, wie dieser Prozess noch schneller und einfacher gestaltet werden könne, sagt der Experte.

Ob er froh sei über die Regelung, wollen wir von Karg wissen. „Froh ist gar kein Ausdruck“, sagt er. „Uns ist die Zeit davon gelaufen, weil das Gesetz ab Februar 2025 in Kraft getreten wäre, haben wir unter enormem Druck gestanden, der nun abgefallen ist.“ Viele Betriebe hätten in Kürze die neue Gülletechnik bestellen müssen. Aus seiner Sicht ist die neue Regelung, wie sie die Staatsregierung vorsieht, praktikabel – und recht unbürokratisch. Für Landwirte gebe es keine Dokumentationspflicht, was den Wert der Trockensubstanz angeht. Lediglich Stichprobenkontrollen von Behörden seien vorgesehen.

Gemeinsam mit Günzacher Landwirten (Ostallgäu), die ihn vor sechs Jahren auf das Problem angesprochen hätten, habe er „für eine praxistaugliche Lösung gekämpft, die allen Betrieben weiterhin den Einsatz des Breitverteilers ermöglicht“, sagt Freier Wähler Bernhard Pohl. Das Bundesgesetz über die bodennahe Gülleausbringung habe den Ländern die Möglichkeit gelassen, gleichwertige Verfahren zuzulassen. „Davon wird der Freistaat Bayern nun Gebrauch machen“, sagt Pohl. „Die Lösung ist rechtlich abgesichert und unangreifbar. Ich freue mich sehr darüber.“ Er lobt Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: Statt „bürokratische Dokumentationspflichten“ einzuführen, lege sie die Verantwortung, den Anteil der Trockensubstanz einzuhalten, in die Verantwortung der Landwirte. So werde den Bauern Vertrauen statt Misstrauen entgegengebracht.

Passend zum Thema Düngen stellte Landwirtschaftsministerin Kaniber am Montagabend die Gülle-App Bayern vor. Unter anderem zeigt sie Landwirten an, wann das Wetter am besten ist, um die Felder zu düngen, und wann es verboten ist, Gülle auszubringen. Sie soll Landwirten die Arbeit erleichtern.

HIER GEHT’S ZUM SPITALHOF